Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden ist ein nicht selbst verursachter Schaden, d.h. Sie sind der Geschädigte. Bei einem solchen Fall hat der Verursacher des Unfalls den kompletten Schaden und die daraus entstandenen Kosten zu tragen. In der Regel tritt hierfür die Versicherung des Unfallgegners ein, da eine Haftpflichtversicherung für jedes zugelassene Fahrzeug abgeschlossen werden muss.

Zu diesen Kosten gehören sowohl Sach- und Personenschäden, als auch Vermögensschäden. Sie haben durch gesetzliche Regelungen und ständiger Rechtssprechung folgende Ihnen frei überlassene Möglichkeiten:

  • Freie Wahl eines Kfz-Sachverständigen (Hierbei empfiehlt sich ein unabhängiger und neutraler Sachverständiger, der die Schadenshöhe ermittelt.)

  • Freie Wahl eines Rechtsanwaltes (In diesem Punkt sollten Sie einen guten Verkehrsrechtsanwalt einschalten, Ihr Scheidungsanwalt ist bei einem solchen Fall bestimmt nicht der richtige Ansprechpartner.)

  • Erstattung der Reparaturkosten (Hier können Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens wählen, die mit der Versicherung abrechnet, oder „fiktiv abrechnen“ um die Reparaturkosten zu erhalten.)

  • Mietfahrzeug (Falls ihr Wagen nicht mehr verkehrssicher ist bzw. für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Leihfahrzeug zu, damit Sie weiterhin mobil sind.)

Diese Punkte helfen Ihnen als Geschädigten, die Kosten für eine Reparatur zu ermitteln und dann Ihr Recht durchzusetzen. Die Kosten, die hierbei entstehen, sind Bestandteil des Gesamtschadens und müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Kaskoschaden (mit Auftragserteilung Ihrer Versicherung)

Ein Kaskoschaden ist ein selbst verschuldeter Unfall bzw. ein Schaden an Ihrem Fahrzeug, welcher keinem Unfallverursacher zuzuordnen ist.

In diesem Fall handelt es sich um vertragliche Ansprüche, welche Sie bei Ihrer Versicherung geltend machen. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich hierbei nach Ihren Kaskobedingungen.

Wenn Ihre Versicherung Ihnen zugesteht, dass Sie ein freien und neutralen Sachverständigen einschalten können und Ihnen die Versicherung keinen stellt, sind wir auch in diesem Fall der richtige Ansprechpartner. Wir kalkulieren in diesem Falle nach den AKB Ihrer Kaskoversicherung.

© Copyright 2020 Kfz-Prüf-Sachverständigen-Station Bad Segeberg GmbH