Änderungsabnahmen (19.3 StVZO)

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nachträglich verändern, um es individueller oder optisch Ihren Wünschen anzupassen, sind in vielen Fällen Abnahmen erforderlich, damit die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug nicht erlischt.

Beispiele für Änderungen sind:

  • Tiefer- bzw Höherlegung
  • Rad-Reifen-Kombinationen
  • Front- und Heckspoiler, sowie Seitenschweller
  • Sportluftfilter und Endschalldämpfer
  • Sonderlenkräder
  • Gabelbrücken
  • und vieles mehr

Falls Sie also einen Ein-, Aus- oder Umbau des Fahrzeugs geplant haben und nicht genau wissen, wie Sie diesen durchzuführen haben oder was Sie beachten müssen, können Sie sich bei uns vorher informieren.

Bei Änderungsabnahmen (19.3 StVZO) müssen Sie Ihre Gutachten (ABE, Teilegutachten, etc.) mitbringen. Falls Sie vorangegangene Änderungen durchgeführt haben, sollten Sie diese Unterlagen (falls vorhanden) ebenfalls mitführen, damit wir die Abnahme zügig durchführen können.

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