Oldtimer-Abnahme

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Beurteilung im Rahmen einer Hauptuntersuchung sowie zusätzlich einer Betrachtung nach Originalität und Erhaltungszustand. Seit dem 01.03.2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.

Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie vorbei und wenden sich direkt an unsere Prüfingenieure, diese helfen Ihnen mit Ihrem „Oldi“ weiter!

Bringen Sie bitte hierzu auch Daten mit, welche Sie vielleicht schon gesammelt haben (Datenblätter, Testberichte, Broschüren, etc.).

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