Hauptuntersuchung (29 StVZO)

Die wiederkehrende Prüfung von Kraftfahrzeugen dient zur Feststellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit von Fahrzeugen. Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung.

  • Bremsanlage
  • Lenkanlage
  • Sichtverhältnisse
  • Lichttechnische Einrichtungen
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattungen
  • Umweltbelastung
  • Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind
  • Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

Es gibt keine Toleranz auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist

Damit Sie keine Strafe zahlen oder sogar Punkte kassieren, achten Sie auf die Daten ihrer Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. So zeigen Ihnen die Plaketten auf dem Kennzeichen die Termine für die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung und deren Farben zusätzlich das Jahr der nächsten Untersuchung an.

Fristen zur Durchführung der Hauptuntersuchung

Fahrzeug Nach Erstzulassung / folgende Prüfungen (Mon.)
PKW36 / 24
Taxi 12 / 12
Mietwagen12 / 12
Motorräder/Leichtkrafträder 24 / 24
Anhänger bis 750kg 36 / 24
Anhänger bis 3500kg 24 / 24
Wohnanhänger24 / 24

Die Farben der Plaketten und ihre Bedeutung

© Copyright 2020 Kfz-Prüf-Sachverständigen-Station Bad Segeberg GmbH