Ein Haftpflichtschaden ist ein nicht selbst verursachter Schaden, d.h. Sie sind der Geschädigte. Bei einem solchen Fall hat der Verursacher des Unfalls den kompletten Schaden und die daraus entstandenen Kosten zu tragen. In der Regel tritt hierfür die Versicherung des Unfallgegners ein, da eine Haftpflichtversicherung für jedes zugelassene Fahrzeug abgeschlossen werden muss.
Zu diesen Kosten gehören sowohl Sach- und Personenschäden, als auch Vermögensschäden. Sie haben durch gesetzliche Regelungen und ständiger Rechtssprechung folgende Ihnen frei überlassene Möglichkeiten: