Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Beurteilung im Rahmen einer Hauptuntersuchung sowie zusätzlich einer Betrachtung nach Originalität und Erhaltungszustand. Seit dem 01.03.2007 sind auch GTÜ-Prüfingenieure berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens.